Unsere Bankverbindung und AGB

Bankverbindung

Luzerner Kantonalbank
Pilatusstrasse 12
6002 Luzern
Schweiz

Bank Clearing Nr./BIC: 778

Bank Swift Code: LUKBCH2260A

Konto Nr.: 1626.7772.2007

IBAN: CH38 0077 8162 6777 2200 7

MWST

MWST-Nr.: CHE-105.204.303

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Zibris AG und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung und Nutzung des Eventlokals «The Room» in Rothenburg sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Als Kunden gelten natürliche und juristische Personen, die mit der Zibris AG einen Vertrag über die Nutzung oder Vermietung des Eventlokals abschliessen.

Die AGB gelten für alle Leistungen und Dienstleistungen, welche die Zibris AG im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Eventlokals und dessen Infrastruktur (Bar, Küche, Mobiliar, Unterhaltungseinrichtungen, Dekoration etc.) erbringt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Diese sind auf der Website www.zibris-theroom.ch/agb einsehbar.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Zibris AG zustande.

Mit der Buchungsbestätigung bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Die Vermietung erfolgt ausschliesslich zu den vereinbarten Zeiten, Konditionen und Nutzungszwecken.

Eine Übertragung des Vertrags sowie eine Überlassung der Nutzung an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Zibris AG in Textform zulässig.

3. Mietobjekt und Nutzung

Das Eventlokal wird dem Kunden zur Nutzung gemäss den vertraglich vereinbarten Bedingungen überlassen.

Sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Ausstattungsgegenstände des Eventlokals sind sorgfältig und sachgemäss zu behandeln.

Das Verändern, Verschieben oder Inbetriebnehmen von fest installierten Einrichtungen, technischen Anlagen oder Dekorationsobjekten ist ohne vorgängige Zustimmung der Zibris AG untersagt.

Die Nutzung von technischen Anlagen und Unterhaltungseinrichtungen ist nur gemäss den Anweisungen der Zibris AG bzw. des Personals zulässig.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäss zu verwenden und vor Schäden zu schützen. Die Haftung des Kunden richtet sich nach Ziffer 5 dieser AGB.

4. Übergabe und Rückgabe / Reinigung

Das Eventlokal wird dem Kunden in ordentlichem Zustand übergeben.

Die Endreinigung erfolgt ausschliesslich durch eine von der Zibris AG beauftragte Reinigungsfirma.

Die Kosten der Endreinigung werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind Bestandteil der Schlussabrechnung.

Zusätzliche Aufwände infolge aussergewöhnlicher Verschmutzung, Beschädigungen oder Entsorgungen werden dem Kunden nach effektivem Aufwand verrechnet.

5. Sorgfaltspflicht und Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte am Eventlokal, an Einrichtungen, Mobiliar, Inventar, Geräten oder sonstigen Ausstattungsgegenständen verursacht werden.

Der Kunde haftet zudem für daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Nutzungsausfall, Reparaturkosten sowie Ersatzbeschaffungskosten.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer gesetzlicher Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Lärmschutz, Sicherheit, Jugendschutz und Alkoholabgabe.

Der Kunde verpflichtet sich, über eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verfügen. Die Zibris AG ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.

Bei Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern trägt der Kunde die Verantwortung für deren Verhalten und haftet für durch diese verursachte Schäden oder Verstösse.

6. Nutzung von Küche, Bar und Technik

Die Bedienung von Küche, Bar sowie sämtlicher technischer Anlagen (z. B. Licht-, Ton- und Multimedia-Systeme) erfolgt ausschliesslich durch das Personal der Zibris AG oder mit dessen vorgängiger Zustimmung.

Eine Bedienung durch den Kunden, seine Gäste oder beauftragte Dritte ohne entsprechende Genehmigung der Zibris AG ist unzulässig.

Der Einsatz von externen Caterern, Getränkeanbietern oder Servicepersonal ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Zibris AG in Textform zulässig.

7. Sicherheit und Verhalten

Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Der Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder ähnlichen Geräten ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Zibris AG in Textform zulässig.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Sicherheitsvorschriften und behördlicher Auflagen.

Die Zibris AG ist berechtigt, bei konkreter Gefährdung, bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei schwerwiegender Missachtung dieser AGB die Veranstaltung jederzeit abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

8. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts gemäss folgender Staffelung:

– 20 % des Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss (Anzahlung zur Bestätigung der Buchung)

– 70 % des Gesamtbetrags spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin

– Der Restbetrag (insbesondere für Reinigung, Zusatzleistungen und Verbrauchsmaterialien) ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Schlussabrechnung fällig

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innert der genannten Fristen zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist die Zibris AG berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder zukünftige Buchungen abzulehnen.

9. Annullierung / Rücktritt

Eine Annullierung der Buchung durch den Kunden hat in Textform zu erfolgen.

Im Falle einer Annullierung ist die Zibris AG berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigungen in Rechnung zu stellen:

– bis 60 Tage vor dem Termin: Organisationskosten

– 59 bis 30 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags

– 29 bis 15 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags

– 14 bis 0 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags

Vorbehalten bleibt der Nachweis eines höheren Schadens durch die Zibris AG.

Bei behördlichen Einschränkungen gelten folgende Regelungen:

– Bei behördlichen Restriktionen, welche die Durchführung der Veranstaltung einschränken, werden die Organisationskosten zuzüglich 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags verrechnet. Dieser Betrag wird bei einer späteren Durchführung angerechnet.

– Bei behördlichem Veranstaltungsverbot werden ausschliesslich die Organisationskosten verrechnet.

Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

10. Haftung

Die Haftung der Zibris AG ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

Die Zibris AG übernimmt keine Haftung für Störungen oder Ausfälle von technischen Anlagen oder Versorgungsleistungen, sofern diese nicht von der Zibris AG zu vertreten sind.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich in unmittelbarer Nähe des Eventlokals Bau- oder Umgebungsarbeiten befinden bzw. solche während des gebuchten Veranstaltungszeitraums stattfinden können. Dadurch können insbesondere Lärm-, Staub-, Verkehrs-, Zugangs-, Sicht- oder sonstige Beeinträchtigungen entstehen.

Soweit solche Beeinträchtigungen ausserhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der Zibris AG liegen, begründen sie keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Miet- oder Veranstaltungspreises, Rückerstattung, Schadenersatz oder sonstige Entschädigung.

Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, über die zum Zeitpunkt der Buchung bekannten Baustellen bzw. möglichen baubedingten Beeinträchtigungen in der Umgebung informiert worden zu sein und diese bei seiner Buchungsentscheidung berücksichtigt zu haben.

11. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Ausfälle der Energieversorgung oder behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Bereits geleistete Zahlungen werden gemäss Ziffer 9 behandelt oder nach Wahl der Zibris AG auf einen Ersatztermin angerechnet.

12. Hausrecht

Das Hausrecht liegt jederzeit bei der Zibris AG.

Das Personal der Zibris AG ist berechtigt, das Eventlokal während der Veranstaltung jederzeit zu betreten.

Bei Verstössen gegen diese AGB oder gegen Weisungen der Zibris AG ist diese berechtigt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, insbesondere Gäste abzuweisen oder die Veranstaltung bei schwerwiegenden Verstössen vorzeitig zu beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

13. Alkohol, Jugendschutz und Verhalten der Gäste

Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Alkoholausschank und Jugendschutz verantwortlich.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Personen unter 16 Jahren sowie von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren ist untersagt.

Das Personal der Zibris AG ist berechtigt, den Ausschank zu verweigern oder Gäste, die gegen Vorschriften verstossen, vom Gelände zu verweisen.

14. Musik, Lärmvorschriften und Nachtruhe

Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden kommunalen Lärm- und Nachtruhevorschriften einzuhalten.

Die maximale Lautstärke der Musikanlage darf die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Fenster und Türen sind während des Betriebs geschlossen zu halten, soweit dies zum Lärmschutz erforderlich ist.

Bei Verstössen ist die Zibris AG berechtigt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, insbesondere die Lautstärke zu begrenzen oder die Veranstaltung bei schwerwiegenden Verstössen vorzeitig zu beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

15. Haftung für mitgebrachte Gegenstände

Für Garderobe, persönliche Gegenstände, mitgebrachte Geräte, Dekorationen oder sonstige Gegenstände des Kunden oder seiner Gäste übernimmt die Zibris AG keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Das Einbringen und Entfernen solcher Gegenstände erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden und in Absprache mit dem Personal der Zibris AG.

16. Dekorationen, Auf- und Abbau

Das Anbringen von Dekorationen, Bannern, Beschilderungen oder technischen Aufbauten bedarf der vorgängigen Zustimmung der Zibris AG.

Wände, Decken und Einrichtungen dürfen weder beschädigt noch verändert werden.

Sämtliche vom Kunden eingebrachten Gegenstände sind nach Veranstaltungsende vollständig zu entfernen.

Zurückgelassene Materialien werden auf Kosten und Risiko des Kunden entsorgt.

17. Fotos, Videos und Datenschutz

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen sowie der Persönlichkeitsrechte bei Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung.

Die Zibris AG ist berechtigt, zum Zweck der Sicherheit und des Betriebs Videoüberwachungssysteme einzusetzen.

Die Zibris AG ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen und diese für interne Zwecke sowie für Marketing- und Kommunikationsmassnahmen (z. B. Website, Social Media) zu verwenden.

Dabei werden die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt. Aufnahmen, auf denen einzelne Personen im Vordergrund stehen, erfolgen nur mit deren Einwilligung.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste in geeigneter Weise über mögliche Aufnahmen und deren Verwendung zu informieren.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Zibris AG in Rothenburg (LU).

Stand: September 2026

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